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Infoabend der FWG Bad Reichenhall

Am kommenden Montag, den 05. Februar 2018, wird die Freie Wählergemeinschaft Bad Reichenhall einen Infoabend zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berchtesgadener Land und deren künftiger Zusammenarbeit mit der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH (BGLT) im Zuge des neuen Markenprozesses in den Reichenhaller Poststuben abhalten.

Gewinnen konnte die FWG für diesen Abend den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Herrn Dr. Thomas Birner, höchstpersönlich. In einem Kurzreferat wird Dr. Birner seine Gesellschaft vorstellen und über das künftige Zusammenspiel im Landkreis zwischen Wirtschaft und Tourismus sprechen.

Aus Sicht der Reichenhaller Freien Wähler hat dieses Thema eine enorme Wichtigkeit, da Bad Reichenhall von Wirtschaft und Tourismus in entscheidendem Maße profitiert. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dem Infoabend recht herzlich eingeladen. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen bestehen. Beginn ist um 19:30 Uhr, der Eintritt ist frei. 

Der Gemeinderat von Bayerisch Gmain ist einstimmig der Auffassung, dass Staatssekretär Eck die Variante Auentunnel prüfen lassen soll und hat in seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende Forderung beschlossen.

Dass „einfache“ Gemeinderäte über ihren Kirchturmhorizont nicht hinausblicken wollen oder können ist vielleicht gerade noch verständlich, wenn auch nicht nachvollziehbar.

Bei der Landtagsabgeordneten Michaela Kaniber fehlt mir dafür aber jedes Verständnis. Deren Wahlkreis reicht bekanntlich vom Königssee bis über Laufen hinaus, umfasst also zweifellos auch Bad Reichenhall. Die Interessen ihrer dortigen Wähler hätte sie also eigentlich auch zu vertreten. Das hat sie offenbar vergessen. Der Reichenhaller Wähler wird es ihr bei der Landtagswahl 2018 danken.

Am besten wäre gewesen, Sie hätte zu dem Thema gar nichts gesagt. Aber das fällt ihr offenbar schwer.

Leserbrief von
Friedrich Hötzendorfer, Bad Reichenhall,
vom 28.11.2017

Friedrich Hötzendorfer

Die FWG zeigte zusammen mit den Betreibern des Park-Kino Bad Reichenhall eine sehr interessante Dokumentation über das weltweite Bienensterben. Vera Kaniber konnte hierzu nicht nur Mitglieder der FWG Bad Reichenhall sondern auch eine ganze Reihe externer Besucher begrüßen.

Der Schweizer Regisseur Markus Imhoof macht in seiner sehenswerten Dokumentation auf die Ursachen sowie die Folgen des weltweiten Bienensterbens für Mensch und Natur aufmerksam. Von einem alten Imker aus dem Berner Oberland, der dem Sterben seiner Bienen mit Tränen in den Augen zusehen muss, über professionelle Wanderimker in den USA, die Ihre Völker auf großen LKWs von Plantage zu Plantage fahren und eine industrielle Produktion betreiben, von China bis nach Australien, wo das Bienensterben noch nicht angekommen ist, begibt sich Imhoof zusammen mit einem Berliner Forscherteam auf die Suche nach den Ursachen und Folgen des Bienensterbens.

Es werden die unterschiedlichen Arten der Bienenhaltung gezeigt, der Stress, dem die Bienen teilweise ausgesetzt sind, die Krankheiten, die dadurch und auch durch den Einsatz von Pestiziden versursacht werden. Am Ende des Filmes, wenn man sieht, wie die Menschen in einigen Gegenden Chinas in den Bäumen stehen und die Blüten von Hand bestäuben kann man die Folgen des Bienensterbens erahnen. „Denn ein Drittel von allem was wir essen gäbe es nicht ohne Bienen“ sagt Markus Imhoof.

Nach gut 1 ½ Stunden mit imposanten Bildern und einer Fülle von Informationen ging man nachdenklich aus dem Kino. Der beeindruckende Film bot reichlich Stoff für die anschließenden Gespräche.

Im Sommer veranstaltete die FWG Bad Reichenhall einen Infoabend der u.a. das grassierende Bienensterben zum Inhalt hatte.

Zu diesem Thema zeigen das Park-Kino und die FWG Bad Reichenhall nun den Dokumentarfilm „More than Honey“ im Park-Kino Bad Reichenhall.

Es handelt sich hier um einen Dokumentarfilm des Schweizer Regisseurs Markus Imhoof über das weltweite Bienensterben aus dem Jahr 2012. Markus Imhoof versucht in seinem Film die Ursachen des weltweiten Bienensterbens sowie die Folgen für Mensch und Natur aufzuzeigen. Imhoof und ein Berliner Forscherteam begeben sich auf die Reise vom Berner Oberland über Österreich, die USA, Australien bis nach China und zeigen die unterschiedlichen Arten der Bienenhaltung sowie die Ursachen die zu einem weltweiten Bienensterben führen. In einigen Provinzen der Volksrepublik China sind die Bienen bereits ausgestorben und die einzelnen Blüten werden von Menschen mühevoll von Hand bestäubt.

Termin: Dienstag, 07.November 2017, 18.30 Uhr

Im Anschluss an den Film besteht noch ausreichend Zeit für Gespräche zu denen auch die Fraktion und Vorstandschaft der FWG anwesend sind.

Die Stadtratsfraktion der FWG Bad Reichenhall hat im Rahmen der letzten Stadtratssitzung zum sogenannten Auentunnel

 

1. Ist es überhaupt rechtlich zulässig, dass das staatliche Straßenbauamt eine Variantenuntersuchung „Auentunnel“ durchführt?

Begründung: Der Gesetzgeber hat in der Anlage zum sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (vom Bundestag beschlossen am 02.12.2016, Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2016, in Kraft seit 31.12.2016, BGBl 2016, Teil I, S. 3354 ff.) unter der Ziffer 277 in Gesetzeskraft gegossen:

Ortsumfahrung Bad Reichenhall, Bauziel N2 (Anm.: also zweispurig), Neubau mit Priorität vordringlicher Bedarf.“

Damit ist der Bedarf verbindlich festgeschrieben. Die Bindung findet auch nach Innen statt, d.h. , die Verwaltung ist in ihrem Handeln gebunden, sie darf nicht abweichend von gesetzlichen Festlegungen agieren.

 

2.

a) Wenn es denn zulässig wäre, führte dies dann zu einer Verzögerung der Realisierung der Ortsumfahrung Bad Reichenhall?

b) Worauf gründet die Behauptung des Herrn Aicher, der Auentunnel könne in zwei Jahren realisiert werden?

Begründung: Der ehemalige Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hält eine derartige Zeitschiene „nur in China“ für realistisch. Bei uns müsse man wieder bei „Adam und Eva“ anfangen, hier gäbe es ein geordnetes Verfahren mit Fristen und Beteiligungen von Behörden und Bürgern (Reichenhaller Tagblatt vom 04.09.2017). Das dauert Jahre wenn nicht ein Jahrzehnt, zumal der Bundesverkehrswegeplan, wie die bisherige Erfahrung zeigt, wohl bis 2030 in toto fortgeschrieben werden wird.

 

3. Macht es denn Sinn, Geld und Ressourcen in die Variantenprüfung „Auentunnel“zu investieren?

Begründung: Herr Dr. Peter Ramsauer, dem man in diesem Bereich als ehemaligen Verkehrsminister doch einige Kompetenz zutrauen darf, bezeichnet den Auentunnel „nur als scheinbare, ausdrücklich nicht als anscheinende Alternative“, woraus folgt, dass er ihn für einen Irrweg hält (Reichenhaller Tagblatt a.a.O.). Dies gilt umso mehr, als die Variante im Prinzip schon im Verfahren Kirchholztunnel, seinerzeit als Tieferlegung der B20/21, geprüft und verworfen wurde.

 

4.

a) Soll der Auentunnel in offener oder bergmännischer Bauweise errichtet werden?

b) Wenn offen, wie viele Bäume müssten dann geopfert werden und ist dann eine Wiederaufforstung auf dem Tunnel und wenn ja, wie (nur Buschwerk oder wieder hoch wachsende Bäume) möglich?

c) Wenn bergmännisch, kann dann der Baumbestand erhalten werden und bleibt es bei seiner bisherigen Lebenserwartung?

 

5. Ist es nicht offensichtlich, dass der Auentunnel als Bollwerk auf 4 km Länge zwischen der Stadt und der Saalach die Gefahr des Ansteigens des Grundwasserspiegels in der Stadt und damit die Überschwemmung unzähliger Keller zur Folge haben wird?

Begründung: Bereits bei einem vergleichsweise winzigen Bauvorhaben (Tiefgarage in Auenstraße) waren wir verpflichtet durch aufwändige und teure Gutachten den Einfluss der Tiefgarage auf den Grundwasserspiegel im Ortsteil Staufenbrücke prüfen zu lassen.

 

6. Worauf gründet die Behauptung des Herrn Aicher, beim Kirchholztunnel müssten über 30 Grundeigentümer der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zustimmen, wenn der Kirchholztunnel unter ihrem Grundstück hindurch führte und dies würde zu einer unendlich dauernden Verzögerung führen?

Begründung: § 905 BGB bestimmt immerhin schon seit 117 Jahren, dass zwar das Recht des Eigentümers eines Grundstücks sich auf den Raum über und den Erdkörper unter der Oberfläche erstreckt, jedoch der Eigentümer Einwirkungen nicht verbieten kann, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. Schon das Reichsgericht im Jahre 1912 (JW 12,869) und ihm folgend der Bundesgerichtshof in den Jahren 1981 und 1982 (NJW 81,573; 82, 2179) haben jeweils bei einer Untertunnelung ein Ausschließungsinteresse verneint. Dem ist auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung gefolgt, sonst gäbe es in München keine U-Bahn.

 

7. Wie lange wird die überschlägige Prüfung des Auentunnels dauern und wie viel wird sie kosten?

Ihr Ansprechpartner

Karin Freyer

Karin Freyer
1. Vorsitzende
Olympiaring 65
83435 Bad Reichenhall

Telefon  08651/7683254
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