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Foto Saaldorf-Surheim

Vor kurzem fand, organisiert durch die FÜW Saaldorf-Surheim, im Gasthaus Steinbrünning eine Informationsveranstaltung über Wohnbauförderprogramme statt. Aufgrund der Entwicklung der Baukosten ist es insbesondere für junge Familien wichtig, sich vor der Anschaffung einer eigenen Immobilie über staatliche Förderungsmöglichkeiten zu erkundigen. Diese zeigte fachkundig der Finanzierungsspezialist der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG, Robert Rehrl, auf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Förderungen bei Neubau und Erwerb, sowie Förderungen von Bestandsimmobilien, die auch bei Sanierungsmaßnahmen eingreifen.

So gibt es über die KfW-Förderbank Darlehen für energieeffizientes Bauen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit in einer Immobilie sowie Tilgungszuschüsse. Es muss ein Energieberater hinzugezogen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass durch die Energiesparmaßnahmen auch die laufenden Kosten der Immobilie später verringert werden. Dieses Programm kann auch für vermietete Wohnungen in Anspruch genommen werden. Daneben gibt es ein Wohneigentumsprogramm mit bis zu 50.000 Euro gefördertem Darlehen für eigengenutzte Immobilien.

Wohnbauförderungen gibt es auch über die Förderbank BayernLabo, die unter Berücksichtigung gewisser Einkommensgrenzen für geplante Eigenheime beim Landratsamt erhältlich ist. So sind Darlehen bis zu 50.000 Euro mit nur 0,5 % Zinsen auf 15 Jahre erhältlich, sowie im „10.000-Häuser-Programm“, welches noch bis maximial 30.09.2018 läuft, Fördermaßnahmen bei energieeffizienten Häusern, die mit dem KfW-Förderprogramm kombinierbar sind.

Zudem können Riester-Darlehen mit staatlichem Zuschuss und steuerlicher Vergünstigung der Einzahlungen beantragt werden.

Auch bei Bestandsimmobilien gibt es Darlehen und Zuschüsse der KfW-Förderbank bei energieeffizientem Sanieren unter Hinzuziehung eines Energieberaters. Auch Einzelmaßnahmen können so gefördert werden, z. B. ein Heizungsaustausch, die Anbringung einer Wärmedämmung oder der Fensteraustausch. Der Zinssatz für derartige Darlehen beträgt 0,75 % für 10 Jahre. Daneben gibt es einen Tilgungszuschuss. Der Referent Robert Rehrl wies aber ausdrücklich darauf hin, dass Anträge stets vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden müssen. Soweit eine alte Heizung durch eine mit erneuerbaren Energien ersetzt werden soll, können durch entsprechende Bescheinigungen des Installateurs ebenfalls vergünstige Darlehen und Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Überrascht waren die Teilnehmer der Informationsveranstaltung insbesondere darüber, dass es auch KfW-Zuschüsse bei altersgerechtem Umbau des Eigenheims oder Maßnahmen zum Einbruchsschutz gibt. Darunter kann auch schon der Einbau einer neuen Haustüre fallen, den eine Fachfirma bestätigt. Anträge können über das Internet-Portal der KfW gestellt werden.

Sofern eine Photovaltaik-Anlage geplant ist, kann diese ebenfalls über die KfW zu einem günstigen Zinssatz finanziert werden, wobei auch die steuerliche Seite vorher abgeklärt werden sollte.

Daneben gibt es auch hier über das „10.000-Häuser-Programm“ Zuschüsse beim Austausch alter Heizungen, sofern diese noch funktionstüchtig sind. Die Anzahl der geförderten Projekte ist allerdings begrenzt, so dass, darauf wies der Referent nochmals ausdrücklich hin, Anträge so bald wie möglich zu Beginn des nächsten Jahres gestellt werden sollten.

Erster Vorstand Franz Mooser dankte Robert Rehrl für seinen umfassenden Vortrag. Um nicht Fördermöglichkeiten zu verlieren, sollten bereits im Rahmen der Planung von Bauprojekten die Voraussetzungen geprüft und ggf. Anträge gestellt werden.

Auf dem Bild: Robert Rehrl beim Vortag.
Auf dem Bild: Robert Rehrl beim Vortag.

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Markus Auer

Markus Auer
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